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von Thomas Nuthmann | veröffentlicht: 14. März 2013
Auf Vorschlag der Bundesjustizministerin hat das Bundeskabinett am 19. Dezember 2012 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung beschlossen. Mit dem geplanten Gesetz soll das deutsche Recht an die Vorgaben der EU-Verbraucherrechterichtlinie angepasst werden. Die notwendigen Änderungen betreffen u. a. auch die Frage, wer bei der Lieferung von Waren im Fernabsatz die Versandkosten zu tragen hat. So soll künftig ausdrücklich geregelt sein, dass die Hinsendekosten stets vom Händler, die Rücksendekosten hingegen vom Kunden zu zahlen sind. Bislang können den Kunden die Rücksendekosten nur im Falle der Lieferung geringwertiger Waren auferlegt werden.
Mit der geplanten Gesetzesänderung wird - voraussichtlich zum 13. Juni 2014 - auch eine neue Musterwiderrufsbelehrung in Kraft treten, so dass Versandhändler dann erneut ihre Belehrungstexte anpassen müssen.
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.
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