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Neue Pflichten für Online-Shops geplant

von Thomas Nuthmann | veröffentlicht: 29. Oktober 2010

Auf die Betreiber von Online-Shops kommen möglicherweise weitere Pflichten zu. Die Bundesregierung scheint es nämlich mit der geplanten "Button-Lösung" trotz aller Kritik tatsächlich ernst zu meinen. Jedenfalls hat das Bundesjustizministerium heute einen entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr vorgelegt. Danach soll in § 312e BGB ein neuer Absatz eingefügt werden, der die Shop-Betreiber zu hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweisen auf die anfallenden Preise, die ggf. anfallenden Liefer- und Versandkosten sowie - bei Dauerschuldverhältnissen - auch auf die Mindestvertragslaufzeit und etwaige automatischen Verlängerungen des Vertrages verpflichtet. Der Bestellvorgang ist darüber hinaus so zu gestalten, dass eine Bestellung nur abgegeben werden kann, wenn der Kunde die Kenntnisnahme dieser Hinweise ausdrücklich bestätigt hat. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, soll ein gleichwohl geschlossener Vertrag nichtig sein.

Diese "Button-Lösung" soll bestimmte Abzock-Praktiken verhindern, mit denen sich in letzter Zeit immer mehr Verbraucher konfrontiert sahen. Sie wurde jedoch bereits im Vorfeld zu Recht von verschiedenen Seiten heftig als überflüssig und nicht zielführend kritisiert.


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